Der Kreistag spricht sich gegen eine rückwirkende Erhebung der Jagdsteuer aus

(21.06.2019) Entgegen dem Vorschlag der Landrätin hat sich der Plöner Kreistag mehrheitlich gegen den rückwirkenden Erlass einer Jagdsteuersatzung ausgesprochen.

Ursächlich war ein Urteil des Schleswiger Verwaltungsgerichts, welches die Rechtswidrigkeit der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer im Kreis Plön ab 2012 festgestellt hatte. Daraufhin musste der Kreis Plön den Klägern die gezahlten Jagdsteuern zurückerstatten.


Offen blieben jene Bescheide gegen die die Jagdpächter zwar Widerspruch eingelegt hatten, welche aber aufgrund des offenen Gerichtsverfahrens noch nicht abschließend beschieden waren. Eine Rückerstattung der Jagdsteuer hätte durch den Erlass einer rechtskonformen Jagdsteuersatzung ausgehebelt werden können.

Dagegen sprachen sich die Fraktionen von CDU, FDP, UWG und AfD aus. "Mit der Aufhebung der Jagdsteuer zum 01.04.2019 sollte auch Rückwirkend kein neuer Zwist mit den Jägern angezettelt werden" so der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Hansen. Die Vereinbarung über die Fallwildbeseitigung durch die Jäger bei gleichzeitiger Aussetzung der Erhebung der Jagdsteuer sei für alle Seiten vorteilhaft, so Hansen.
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